wir freuen uns, Ihnen heute den aktuellen Newsletter des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zu übersenden. Dieser informiert Sie über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung.
Die Beiträge im Einzelnen:
BEG IV kurz vor dem Abschluss - Was es verspricht und was noch folgen muss
Onlinezugangsgesetz 2.0 - Bund und Ländern fehlt die Kraft zur Einigung und zum großen Wurf
Wege aus der Komplexitätsfalle - Neues NKR-Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen
Übersicht zur Registermodernisierung: Vernetzte Register als Voraussetzung für eine digitale Verwaltung und einen modernen Staat
Der Digitalcheck in der Praxis
Überblick über aktuelle NKR-Stellungnahmen
Veröffentlichungen und Termine
Hinweise zu Kurzmeldungen
Weitere Informationen rund um den NKR und seine Mitglieder finden Sie auf unserer Webseite hier.
Der Gesetzentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung befindet sich endlich im parlamentarischen Verfahren. Der Regierungsentwurf bringt ein jährliches Entlastungsvolumen von einer Milliarde Euro. Der NKR sieht Potenzial für eine noch höhere Entlastung, wenn weitere Vorschläge aus der Praxis umgesetzt würden. Die Chancen stehen gut, dass der Bundestag zusätzliche Vorschläge aufgreift. Damit ist das BEG IV ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau in dieser Legislaturperiode.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat Ende März 2024 ein Gutachten mit dem Titel „Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen“ veröffentlicht. Neben der geplanten Kindergrundsicherung wird der generelle Bürokratieaufwand für die Inanspruchnahme und Gewährung von Sozialleistungen untersucht. Als wesentliche Ursachen für den hohen Aufwand werden das verzweigte System von Zuständigkeiten und die unzureichende Digitalisierung identifiziert. Das Gutachten zeigt Wege auf, die aus der Komplexitätsfalle herausführen.
Im Deutschen Bundestag wurde am 23. Februar 2024 endlich und nach zähem Ringen das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) verabschiedet. Wichtigste Neuerung: Die verbindlich geregelte Standardisierung. Allerdings bleiben die zu komplizierten Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin unangetastet. Bund und Ländern fehlt die Kraft für den großen Wurf. Das zeigt auch das vorläufige Scheitern des Gesetzentwurfs im Bundesrat.
Vor über 23 Jahren hat die Bundesregierung das Motto ausgerufen „Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger“. Von diesem Ziel ist Deutschland aber noch weit entfernt. Dabei könnte durch eine bessere Vernetzung und Wiederverwendung der Daten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen viel Zeit und Geld gespart werden. Berechnungen im Auftrag des NKR haben gezeigt: Das Einsparpotential läge bei rund 6 Mrd. Euro pro Jahr. Die Registermodernisierung ist die alles entscheidende Stellschraube für eine durchgehend digitale, aufwandsarme Verwaltung.
Die Modellierung von Prozessmodellen und Entscheidungsbäumen hilft, sich den Vollzug von Gesetzen bildlich vorzustellen. In der Visualisierung liegt ein großer Hebel für Bessere Rechtsetzung. Wenn Kommunikationswege und Informationsflüsse sichtbar werden, fällt es leichter, Hürden für praxis- und digitaltaugliche Regelungen zu identifizieren und zu vermeiden. Die Werkstatt Digitaltaugliches Recht des BMF zeigt, wie es geht.
Die Bundesministerien sind verpflichtet, den sich aus ihren Regelungsentwürfen ergebenden Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparent darzustellen. Der Erfüllungsaufwand umfasst dabei den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch ein neues Gesetz entstehen. Der NKR überprüft diese Angaben, berät die Ministerien bei der methodengerechten Darstellung und verlangt regelmäßig Anpassungen, wenn Aufwände nicht oder nicht richtig erfasst sind.
Mit den ausgewählten Kurzmeldungen möchten wir auf aktuelle Interviews oder Podcasts der Räte aufmerksam machen oder Neuigkeiten rund um den NKR vorstellen.
Artikel 13. Mai 2024
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