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BEG IV kurz vor dem Abschluss – Was es verspricht und was noch folgen muss

Schwerpunktthema: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Hand ragt aus Papierberg
Quelle: KI generiert mit Adobe Firefly

Der Gesetzentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung befindet sich endlich im parlamentarischen Verfahren. Der Regierungsentwurf bringt ein jährliches Entlastungsvolumen von einer Milliarde Euro. Der NKR sieht Potenzial für eine noch höhere Entlastung, wenn weitere Vorschläge aus der Praxis umgesetzt würden. Die Chancen stehen gut, dass der Bundestag zusätzliche Vorschläge aufgreift. Damit ist das BEG IV ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau in dieser Legislaturperiode.

Wie bereits die Bürokratieentlastungsgesetze I bis III in früheren Legislaturperioden bündelt auch dieser Gesetzentwurf eine Reihe von gesetzlichen Einzelmaßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von Erfüllungsaufwand entlasten. Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:

  • Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten wie z.B. die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch den Abbau von Schriftformerfordernissen, das digitale Auslesen von Reisepässen bei der Fluggastabfertigung und die Einführung einer Datenbank für Generalbevollmächtigungen im Bereich der sozialen Sicherung
  • Vereinfachungen im Unterhaltsvorschussgesetz, im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Bundesnotarordnung und mehreren weiteren Vorschriften

Der NKR sieht das Gesetz als starken Auftakt, um dem wachsenden Anstieg von Erfüllungsaufwand entgegenzuwirken. Diesem Auftakt müssen jetzt weitere Maßnahmen folgen. Einerseits sollten im parlamentarischen Verfahren zusätzliche Entlastungen in das Gesetz aufgenommen werden. Andererseits braucht es verschärfte Anreize für insgesamt aufwandsärmere Gesetze.

Aus Sicht des NKR sollten die Vorschläge aus der Verbändeabfrage von 2023 breiter genutzt werden. Der Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Verbändeabfrage zeigt:  Über die Hälfte der rund 450 Vorschläge wurden bisher nicht aufgegriffen oder werden noch geprüft. In der Umsetzung von konkreten Vorschlägen aus der Praxis bestehen noch erhebliche Entlastungspotenziale, die im BEG IV oder in weiteren Bürokratieabbaugesetzen berücksichtigt werden sollten.

Auch der NKR hat einige Vorschläge eingebracht, die möglichst noch ins BEG IV aufgenommen werden sollten, darunter zum Beispiel:

  • Schwellenwerte im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeitnah entsprechend der neuen EU-Richtlinie anheben
  • Bagatellgrenze für Rückforderungen im Recht der Sozialhilfe (SGB XII) einführen
  • Ärztliche Attestpflicht für die Betreuung von Kindern erleichtern

Der NKR fordert darüber hinaus stärkere Anreize, um Bürokratieaufwuchs dauerhaft zu begrenzen und Erfüllungsaufwand systematisch abzubauen. Wichtigste Maßnahme wäre die Schärfung der bestehenden „One in one out“-Regel aus dem Jahr 2015. Die „One in one out“-Regel sieht vor, dass jede Vorgabe, die die Wirtschaft mit einem „In“ belastet, an anderer Stelle durch eine entlastende Vorgabe, ein „Out“, ausgeglichen werden muss. Der NKR schlägt vor, die „One in one out“-Regel zu erweitern:

  • Neben den jährlichen Belastungen sollten zukünftig auch Umstellungsaufwände bilanziert werden.
  • Zudem sollte der Aufwand aus der Umsetzung von EU-Richtlinien einbezogen werden.
  • Neben den „Ins“ für die Wirtschaft sollten auch Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung berücksichtigt werden.

Die ganze NKR-Stellungnahme mit allen Details zum Pakt können Sie hier einsehen.

Die NKR-Stellungnahme zur Bürokratieabbauanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vom 21.02.2024 finden Sie hier.