Wir freuen uns, Ihnen heute den aktuellen Newsletter des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zu übersenden. Dieser informiert Sie regelmäßig über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung. Die Briefings enthalten neue Projekte, Positionspapiere und Analysen des NKR.
In dieser Ausgabe des Newsletters dreht sich alles um die Frage, wie der NKR die Eckpunkte zum Bürokratieentlastungsgesetz IV bewertet, warum die Visualisierung beim Digitalcheck so wichtig ist, worauf es bei der Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes jetzt ankommt, wie wir Planungs- und Genehmigungsverfahren endlich beschleunigen und warum kurze Fristen im Gesetzgebungsverfahren nicht zum Dauerzustand werden dürfen. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Überblick über anstehende Termine und Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte.
Die Beiträge im Einzelnen:
Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV-Eckpunkte müssen Auftakt für umfassende Entlastungsstrategie der Bundesregierung werden
Digitalcheck – Durch mehr Visualisierung zu digitaltauglichen Gesetzen
OZG-Änderungsgesetz – Weniger Komplexität und wettbewerbsfreundliche Standards
Pakt für Planungs- und Genehmigungsverfahren – Prüfaufträge konkretisieren und bis Jahresende beschließen
Kurze Fristen im Gesetzgebungsverfahren – Vier Wochen Beratungszeit für ein Gesetz müssen Pflicht sein
Überblick über aktuelle NKR-Stellungnahmen
Veröffentlichungen und Termine
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Das Bundeskabinett hat am 30. August die Eckpunkte für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Grundlage ist eine umfassende Verbändeabfrage, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühjahr 2023 durchgeführt hat. Die geplanten Abbaumaßnahmen sind ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, aber für eine wirklich Trendumkehr braucht es aus Sicht des NKR eine langfristige Entlastungsstrategie, die über das BEG IV hinausreicht.
Digitalisierung ist schon lange kein Neuland mehr und doch ist die Prüfung der Digitaltauglichkeit von Gesetzen etwas Neues in diesem Land. Seit Januar 2023 müssen alle Bundesministerien darauf achten, dass neue Gesetze in der Praxis auch digital umsetzbar sind. Digitalisierungshürden wie das persönliche Erscheinen auf dem Amt oder Nachweise in Papierform sollen so vermieden werden.
In der politischen Sommerpause ist viel über die Haushaltskürzungen bei der Verwaltungsdigitalisierung diskutiert worden. Denn obwohl Deutschland bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) weiter hinterherhinkt, ist die mittel- und langfristige finanzielle Unterstützung durch den Bund völlig unklar. Die Kritik an der Umstrukturierung ist groß, aber der NKR und andere Experten sind sich einig: Geld ist wichtig, aber längst nicht alles. Die eigentlichen Herausforderungen sind struktureller und damit viel grundlegender Natur.
Der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft, die Sicherung des Industriestandortes und die Infrastrukturmodernisierung stellen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen vor große Herausforderungen. Um die Modernisierung in Deutschland voranzutreiben ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von entscheidender Bedeutung. Seit der ad-hoc Inbetriebnahme von LNG-Terminals wissen wir, dass der Staat in Krisenzeiten schnell reagieren kann. Das ändert aber nichts daran, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren bislang flächendeckend in allen Lebensbereichen viel zu langsam sind.
„FRIST: HEUTE 12 UHR“, „EILT!“ oder „EILT SEHR!“. So sehen die Betreffzeilen in den Postfächern von Legistinnen und Legisten aus, die Gesetze in den Ministerien vorbereiten. Grund sind kurze Fristen im Gesetzgebungsverfahren, die immer häufiger nicht durch externe Krisen, sondern durch die zunehmende Hektik des Politikbetriebs entstehen.
Die Bundesministerien sind verpflichtet, den sich aus ihren Regelungsentwürfen ergebenden Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparent darzustellen. Der Erfüllungsaufwand umfasst dabei den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch ein neues Gesetz entstehen. Der NKR überprüft diese Angaben, berät die Ministerien bei der methodengerechten Darstellung und verlangt regelmäßig Anpassungen, wenn Aufwände nicht oder nicht richtig erfasst sind.
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