BEG IV-Eckpunkte müssen Auftakt für umfassende Entlastungsstrategie der Bundesregierung werden
Schwerpunktthema: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 die Eckpunkte für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Grundlage ist eine umfassende Verbändeabfrage, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühjahr 2023 durchgeführt hat. Die geplanten Abbaumaßnahmen sind ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, aber für eine wirkliche Trendumkehr braucht es aus Sicht des NKR eine langfristige Entlastungsstrategie, die über das BEG IV hinausreicht.
Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind die Folgekosten von Gesetzen wieder deutlich angestiegen. Wirtschaft und Verwaltung werden immer mehr belastet. Mittelstand und Kommunen warnen sogar eindringlich vor einer Überlastung. Mit einem möglichen Entlastungsvolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr sind die Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz ein guter Aufschlag. Anzuerkennen ist, dass eine große Bandbreite an Rechtsgebieten und Lebensbereichen abgedeckt wird und Entlastungen für alle Zielgruppen – Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung – geplant sind. Der NKR hat konkrete Bürokratieabbauvorschläge gemacht, die sich in den Eckpunkten wiederfinden. So ist geplant, für die gesetzliche Rentenversicherung die unverhältnismäßig aufwändige Prüfung von Kapitaleinkünften bei der Grundrente abzuschaffen. Auch sollen die Schwellenwerte im Bilanzrecht zur Bestimmung mittlerer, kleiner und kleinster Unternehmen angehoben werden.
Mit dem BEG IV kann der Anstieg gesetzlicher Folgekosten gedämpft werden. Für eine wirkliche Trendumkehr darf die Bundesregierung in ihren Bemühungen beim Bürokratieabbau aber keinesfalls nachlassen. Denn das bestehende Entlastungspotenzial ist noch groß, das hat auch die Verbändeabfrage gezeigt.
Durch den wachsenden Fachkräftemangel wird die Bedeutung von besserer Rechtsetzung immer wichtiger. Nicht nur die Wirtschaft, auch die öffentliche Verwaltung selbst ist mit dem Vollzug und der Überwachung gesetzlicher Vorgaben überlastet. Deshalb brauchen wir einfache und vor allem praxistaugliche Gesetze. Komplexe Regelungen, die versuchen, jedem Einzelfall gerecht zu werden, bringen in der Summe nicht mehr Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Wenn unsere Gesetze so kompliziert werden, dass sie nicht mehr umgesetzt werden können, ist niemandem geholfen. Verwaltungsprozesse dauern immer länger, Behörden sind überlastet, Gerichtsverfahren ziehen sich hin. Wenn der Rechtsstaat nicht mehr administriert und politische Versprechen nicht mehr umgesetzt werden können, führt das zu Enttäuschungen bei den Wählerinnen und Wählern. Deren Zutrauen in Politik, Staat und Verwaltung sinkt von Jahr zu Jahr. Bürokratieabbau ist deshalb auch ein Beitrag zur Demokratiesicherung.
Großer Handlungsbedarf besteht auch bei der wachsenden Bürokratie aus der Europäischen Union, aus der über die Hälfte der regulatorischen Belastungen für die Wirtschaft kommt. Dass die Bundesregierung hier stärker ansetzen möchte, ist entscheidend für den Bürokratieabbau auf allen Ebenen.
Die vielen guten Entlastungsvorschläge aus der Verbändeabfrage, die weder in den Eckpunkten noch im BEG IV aufgegriffen werden, sollten nicht in der Schublade verschwinden, sondern unbedingt für andere Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene genutzt werden. Das angekündigte Monitoring der Bundesregierung über die Verwendung dieser Vorschläge werden wir als NKR eng begleiten.
Zum Download:
Das Eckpunktepapier zum BEG IV können Sie hier einsehen.