wir freuen uns, Ihnen heute den aktuellen Newsletter des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zu übersenden. Dieser informiert Sie über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung.
Die Beiträge im Einzelnen:
NKR-Reise nach Brüssel – Empfehlungen für einen wirksameren Bürokratieabbau auf EU-Ebene
Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung – Verbindliche Zeitpläne, sichtbare Verantwortlichkeiten und öffentliche Transparenz
NKR-Arbeitsgruppe zur Fachkräfteeinwanderung – „One Stop Shop“-Verfahren für eine schnellere Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten
Ob Datenschutz-Grundverordnung, EU-Lieferkettengesetz oder KI-Verordnung: Viele wichtige Weichen werden auf EU-Ebene gestellt. Dabei ist der Rechtsetzungsprozess mit seinen unterschiedlichen Gesetzgebungsorganen und den Interessen aus 27 Mitgliedstaaten hochkomplex. Erzielte Kompromisse werden oft als viel zu bürokratisch bewertet. Im Oktober 2023 hat der NKR in Brüssel mit Stakeholdern über Ideen für eine bürokratieärmere Gesetzgebung gesprochen und daraus Empfehlungen für die Bundesregierung entwickelt.
Nach mehrfacher Verschiebung hat die Ministerpräsidentenkonferenz im November letzten Jahres den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung beschlossen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Eingeflossen sind auch viele Empfehlungen des NKR. Damit es nicht nur bei Ankündigungen bleibt, muss die Umsetzung jetzt zügig angegangen, eine überprüfbare Meilensteinplanung vorgenommen und ein Projektmonitoring aufgesetzt werden.
Im Juli 2023 hat der Bundestag das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verabschiedet. Viele Vorschläge des NKR zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe rund um den Einwanderungsprozess wurden aufgegriffen. Das neue Gesetz ist gut, es löst die Probleme aber nicht vollständig. Für eine schnelle und unbürokratische Fachkräfteeinwanderung braucht es zusätzliche Impulse. Der NKR wird weitere Vorschläge entwickeln, wie Verfahren noch einfacher und praxistauglicher gestaltet werden können.
Ende November letzten Jahres hat der NKR seinen Jahresbericht „Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen.“ veröffentlicht. Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht er darin Bilanz und spricht Empfehlungen aus, welche Maßnahmen von der Bundesregierung in der zweiten Hälfte der Legislatur ergriffen werden sollten, um gesetzliche Folgekosten zu senken, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern und die Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben.
Die Mitglieder des NKR können als Sachverständige in öffentliche Anhörungen des Deutschen Bundestags eingeladen werden, um ihre Fachexpertise im Bereich Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung einzubringen. Im Oktober 2023 wurde der NKR gleich zweimal angehört – Im Wirtschaftsausschuss zum Thema Bürokratieabbau und im Innenausschuss zum OZG-Änderungsgesetz.
Ende November 2023 hat sich der NKR mit seinen Schwestergremien aus Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sowie den Clearingstellen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zum jährlichen Austausch über die aktuellen Entwicklungen bei Bürokratieabbau, Besserer Rechtsetzung und Verwaltungsdigitalisierung getroffen.
Die Bundesministerien sind verpflichtet, den sich aus ihren Regelungsentwürfen ergebenden Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparent darzustellen. Der Erfüllungsaufwand umfasst dabei den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch ein neues Gesetz entstehen. Der NKR überprüft diese Angaben, berät die Ministerien bei der methodengerechten Darstellung und verlangt regelmäßig Anpassungen, wenn Aufwände nicht oder nicht richtig erfasst sind.
Hinweistext Bildrechte - Alle in diesem Newsletter verwendeten Titel-Bilder sind kostenlose bzw. lizensfreie Fotos von Pixabay. In den Newsletter-Artikeln selbst stehen die Quellenangabe direkt unter den Bildern.