Der Vorsitzende des NKR, Dr. Johannes Ludewig, diskutierte am 8. September auf dem ersten ‚Creative Bureaucracy Festival‘ in Berlin über neue Wege und Trends zur Verbesserung von Gesetzen und die Digitalisierung der Verwaltung. Auf der vom Tagesspiegel organisierten Veranstaltung wurde deutlich: schnelle Fortschritte bei der Digitalisierung sind mittlerweile eine Schicksalsfrage für Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit.
Dr. Johannes Ludewig mit Tagesspiegel-Chefredakteur Stephan-Andreas Casdorff und Bundestagsabgeordnetem Thomas Heilmann Foto: Tagesspiegel
Geleitet von der Überzeugung, dass öffentlicher Sektor und Innovationen kein Widerspruch sind, trafen sich erstmalig auf Initiative des Tagesspiegel Herausgebers, Sebastian Turner, innovative Mitarbeiter des öffentlichen Sektors und die interessierte Öffentlichkeit auf dem Campus der Humboldt Universität in Berlin, um über die Modernisierung der Verwaltung und bessere Rechtsetzung im Zeitalter der Digitalisierung zu sprechen. Vom Erzieher bis zur Ministerin, von der Kommune bis zur internationalen Organisation war die ganze Bandbreite der öffentlichen Verwaltung vertreten. Auch der sich bereits seit Jahren mit dem Thema befassende NKR beteiligte sich am ‚Creative Bureaucracy Festival‘: Dr. Ludewig diskutierte mit dem ehemaligen Justizsenator von Berlin und jetzigem Bundestagsabgeordneten, Thomas Heilmann, darüber, ob die Art und Weise, wie in Deutschland Gesetze gemacht werden, noch zeitgemäß ist.
Denn üblicherweise werden Gesetzesvorhaben heute an Hand ausformulierter Rechtstexte diskutiert. Kreatives Denken und die Diskussion praxistauglicher Alternativen kommen dabei oft zu kurz, weil der Gesetzestext ein enges Korsett vorgibt, das für viele Nicht-Juristen mehr verschleiert als erhellt. Ändern könnte sich das, wenn ein Eckpunktepapier des zuständigen Bundesministeriums am Anfang steht – mit einer verständlichen Beschreibung des angestrebten Ziels sowie relevanter Optionen, auf welchen Wegen dieses Ziel erreicht werden kann. Wenn diese Alternativen mit Experten und Betroffenen diskutiert worden sind und eine Verständigung über den Sachverhalt erreicht werden konnte, dann kann am Ende das Ergebnis in einen Rechtstext überführt werden. Mit einem solchen Verfahren könnte der Rechtsetzungsprozess vom Kopf auf die Füße gestellt werden – nach dem Motto Erst der Inhalt, dann die Paragrafen
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Thomas Heilmann – selbst Jurist – unterstützt diesen neuen Ansatz und fordert bereits seit langem, dass auf die Verständlichkeit von Gesetzen in ihrer Entstehung mehr geachtet werden muss. Denn wenn der Bürger als Regelungsadressat nicht mehr versteht, was der Staat von ihm will, verliert der Rechtsstaat seine Grundlage. Viel zu oft werden Gesetzesvorhaben in Nacht- und Nebelaktionen in Rechtstexte überführt, ohne einen Gedanken daran zu verlieren, wie die Betroffenen diese überhaupt umsetzen sollen.
Weiterführende Informationen:
Hören Sie hier den Tagesspiegel-Podcast Keine Angst vorm Amt
mit Dr. Johannes Ludewig.
Hier lesen Sie online den Artikel: Erst der Inhalt, dann die Paragrafen
von Dr. Johannes Ludewig, der in der Verlagsbeilage des Tagesspiegels am 7. September erschienen ist.