Die Bundesregierung will alle relevanten Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich digitalisieren. Das klappt nur, wenn Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können; am besten nicht immer wieder neu sondern „once only“. Nötig ist ein besseres Datenmanagement. Die Politik muss jetzt ein Registermodernisierungsgesetz auf den Weg bringen.
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Was Digitalisierungs-Pioniere wie Österreich und Dänemark schon lange erkannt haben, muss auch hierzulande in Angriff genommen werden: Die öffentlichen Register und Datenbestände müssen auf den Prüfstand. Die Registerlandschaft ist in Deutschland stark zersplittert. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor. Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten sind die Folge. Anstatt dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise wie beispielsweise die Geburtsurkunde bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen, soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft.
Wie dies gelingen kann und unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist, zeigt das jüngste Gutachten des Normenkontrollrates: „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.
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Zur Übergabe des Gutachtens an die Bundesregierung Ende letzten Jahres hatte der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Dr. Ludewig, erklärt: "Im Maschinenraum der digitalen Verwaltung muss kräftig aufgeräumt werden, wenn Deutschland zukunftsfähig bleiben will. Andere Länder machen erfolgreich vor, wie es geht. Mit dem vorliegenden Gutachten sind Handlungsbedarf und Empfehlungen klar formuliert. Es liegt nun in der Hand der neuen Bundesregierung, ob die digitale Verwaltung in den kommenden vier Jahren für Bürger und Unternehmen erlebbare Wirklichkeit wird – oder nicht!
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Zwischenzeitlich hat es die Registermodernisierung auch in den Koalitionsvertrag geschafft. Dort heißt es: „Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen.
“ Die Erwartung des Normenkontrollrats ist es, dass die Prüfung zügig durchgeführt wird. Noch in diesem Jahr sollte ein Registermodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht werden.