Dr. Johannes Ludewig Foto: Bundesregierung / Steffen Kugler
die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen, erste Gesetzentwürfe haben das Kabinett passiert. Im Falle der Gesetzentwürfe zur Musterfeststellungsklage und zum Familiennachzug haben sie auch schon Einzug in die Debatten im Bundestag gehalten. Dass dabei auch auf die Stellungnahmen des Normenkontrollrats eingegangen wurde, freut uns besonders.
Grund genug für den Nationalen Normenkontrollrat, Sie, werte Leser, einmal mehr über aktuell anstehende Themen zu informieren. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass wir speziell für die Abgeordneten im Bundestag und ihre Mitarbeiter Informationsveranstaltungen zu unserer Arbeit in Sachen Gesetzesfolgenabschätzung und den damit verbundenen Verfahren anbieten.
In diesem Newsletter wollen wir weniger zurückschauen als uns auf das zu konzentrieren, was vor uns liegt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liefert dafür die relevanten Anhaltspunkte.
Der Fokus liegt für den Normenkontrollrat bei dem zentralen Thema Digitalisierung. Offen ist dabei aus unserer Sicht noch, wie die im Koalitionsvertrag zahlreich erwähnten Maßnahmen konkret angegangen werden sollen. Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung stehen ebenfalls weiterhin auf der politischen Tagesordnung. Aufbauend auf einer beachtlichen Bilanz in den letzten Jahren geht es jetzt um ....
Auch in dieser Legislaturperiode wird der Normenkontrollrat die Bundesregierung beraten und die Entwicklung auf den Feldern Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und Digitalisierung eng begleiten. Die Bundesregierung und Sie, liebe Leserinnen und Leser, dürfen – wie in der Vergangenheit - mit kritischen Hinweisen und konstruktiven Vorschlägen des Normenkontrollrats rechnen.
Haben Sie Anregungen und Hinweise zu den Themen dieses Newsletters? Dann kontaktieren Sie uns.
Mit besten Grüßen
Ihr Dr. Johannes Ludewig
Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates
25. Mai 2018