Das EU-ex ante-Verfahren wird seit zwei Jahren angewandt mit dem Ziel, bei den Verhandlungen in Brüssel sensibel für die Folgekosten zu sein. So weit, so gut. Nur: es bekommt niemand mit. Das muss sich ändern.
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Brüssel verbindet man mit Bürokratie: ein Vorwurf, der nicht gänzlich von der Hand zu weisen ist. Rund 50 Prozent der Folgekosten aus gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre beruhen auf Vorgaben der EU. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ohne die Bundesregierung und ohne deutsche Abgeordnete im Europaparlament in Brüssel keine neuen Regelungen verabschiedet werden. Wer Bürokratie und Kosten gering halten will, muss zu allererst Bewusstsein schaffen! Es darf nicht sein, dass die Verhandlungsführer in Brüssel die Kostenfolgen eines Kommissionsvorschlags für Deutschland nicht kennen.
Hier setzt das so genannte EU-ex ante-Verfahren an: Geht die Kommission oder die Bundesregierung davon aus, dass eine Neuregelung die Wirtschaft EU-weit mit mehr als 35 Millionen Euro belasten wird, dann muss die Bundesregierung zu Beginn der Verhandlungen in Brüssel die Kosten ermitteln für Deutschland und hierzu die Stellungnahme des NKR hierzu einholen.
Das EU-ex ante-Verfahren läuft seit Anfang 2016. Es hat sich bewährt, ist aber noch nicht voll entwickelt. Was fehlt, ist Öffentlichkeit. Nicht nur die Regierungsvertreter im Rat, sondern auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und nicht zuletzt die Betroffenen müssen wissen, mit welchen Folgekosten künftig zu rechnen ist. Nur mit diesem Wissen können sie die Verhandlungen in Brüssel so begleiten, dass Bürokratie und Kosten gering gehalten werden.
Der NKR wird sich deshalb für die Öffnung des EU-ex ante-Verfahrens einsetzen.