Nationaler Normenkontrollrat

Jahresbericht der Bundesregierung: Licht und Schatten – Wann kommt die Strategie?

Die Bundesregierung hat ihren Jahresbericht 2017 zu Bürokratieabbau und Besserer Rechtsetzung vorgelegt: Erfreulich viel Licht, aber (noch) keine zukunftsweisende Strategie – so stellt sich die Lage zu Beginn der neuen Legislaturperiode dar.

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Die Bürokratiebremse ‚One in, one out‘ hat sich auch im dritten Jahr als Instrument für Kostenbegrenzung bewährt: Allein 2017 betrug die Entlastung der Unternehmen von laufendem Erfüllungsaufwand rund 305 Millionen Euro – in der Gesamtbilanz seit 2015 stehen beachtliche 1,9 Milliarden Euro. Gleichzeitig muss, ‚One in, one out‘ weiterentwickelt werden und auch dort greifen, wo die Bürokratiebremse bisher noch nicht wirken konnte – beim laufenden Aufwand der Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben, immerhin rund 1 Milliarde Euro im Jahr 2017, Denn für die Unternehmen in Deutschland spielt es keine Rolle, ob Kosten aus Unions- oder aus nationalem Recht entstehen.

Zur Passivseite der Jahresbilanz 2017 gehört, dass noch immer erhebliche Wissenslücken zur tatsächlichen Höhe der Kostenbelastung von Ländern und Kommunen aus dem Vollzug von Bundesrecht bestehen. Das Wissen aus der praktischen Umsetzung von Gesetzen vor Ort wird bei der Vorbereitung neuer Gesetze nicht ausreichend einbezogen und so berücksichtigt, wie es nötig und möglich wäre.

Gutes Recht entsteht nicht von allein. Um wirken zu können und gleichzeitig möglichst geringe Kostenfolgen auszulösen, müssen neue Regelungen nach einer gewissen Vollzugsdauer auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden. Eine solche Evaluierung erfordert verbindliche Standards, die es bisher in der Bundesregierung noch nicht gibt. Mit dem ‚Phasenmodell’ hat der NKR konkrete Vorschläge für solche Standards vorgelegt.

One in, one out‘, EU-ex-ante-Verfahren, Vollzugaufwand der Länder- und Kommunen Evaluierungsstandards – diese Bausteine müssen zu einer Gesamtstrategie zusammengefügt und mit klaren Zielsetzungen verbunden werden. Der Zeitpunkt hierfür ist jetzt – am Beginn der Legislaturperiode.