Die Digitalisierung ist unbestritten ein Schwerpunktthema der neuen Bundesregierung; ‚endlich‘, so möchte man hinzufügen. Über 90 Mal kommt das Wort Digitalisierung im Koalitionsvertrag vor. Voraussetzung jeden digitalen Aufbruchs ist es, dass sich auch Staat und Verwaltung digitalisieren. Ziel müssen, einfachere, nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsangebote für Bürger und Unternehmen sein. Im Koalitionsvertrag finden sich diesbezüglich einige Elemente und Maßnahmen, die es nun mit Leben zu füllen gilt.
Wichtigstes Vehikel für einen digitalen Staat ist der Aufbau des Portalverbundes. In Umsetzung des Onlinezugangs-Gesetzes sollen alle relevanten Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen bundesweit und vollständig digital zugänglich gemacht werden. Über ein Servicekonto sollen Bürger und Unternehmen einfach auf die digitalen Verwaltungsangebote zugreifen können. Dies ist alles andere als ein Selbstläufer. In der letzten Legislaturperiode ist es nicht gelungen, die versprochenen 100 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Jetzt liegt die Maßzahl bei 575 Leistungen! In diesem Zusammenhang soll auch die Nutzung des elektronischen Personalausweises spürbar vereinfacht werden.
Ohne mehr Ressourcen und geeignete Umsetzungsstrukturen ist dieses Ziel nicht zu schaffen. Das weiß auch die neue Bundesregierung. Daher kommt es jetzt darauf an, das angekündigte Digitalisierungsbudget von 500Millionen Euro auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen und die geplante E-Government-Agentur zum Leben zu erwecken. Letztere soll Bund, Länder und Kommunen dabei unterstützen, gemeinsame Standards und Pilotlösungen zu entwickeln. Gelingen kann das nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung und im Geiste einer neuen Form der Zusammenarbeit. Den Rahmen dafür sollte ein E-Government-Pakt sein, mit dem Bund, Länder und Kommunen ihren Willen zur Zusammenarbeit festschreiben, die Eckpunkte einer Aufgaben- und Zeitplanung festlegen und sich auf eine Finanzierungsregelung einigen.
Mit der neuen Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt ist ein wichtiger Akteur hinzugekommen. Wichtig ist nun, dass sich klare Zuständigkeiten herausbilden. Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Digitalisierung der Verwaltung? Wer hat den Hut auf, wenn es darum geht, mit Bund, Länder und Kommunen in ein gemeinsames Konzept einzubinden?
Diese Legislaturperiode muss deutliche Fortschritte bringen. Der Normenkontrollrat wird regelmäßig prüfen, wie weit die Maßnahmen des Koalitionsvertrages umgesetzt worden sind.