Nationaler Normenkontrollrat

Bürokratieentlastungs-Agenda für die neue Legislaturperiode

Die neue Bundesregierung ist wenige Wochen alt. Ein Regierungsprogramm für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung liegt noch nicht vor. Schaut man in den Koalitionsvertrag, finden sich etliche Themen, die Eckpunkte einer Bürokratieentlastungs-Agenda für die Legislaturperiode sein können. Hier einige Highlights aus Sicht des NKR.

[BILD]

Im Abschnitt Bürokratieabbau wird ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz angekündigt. Die ersten beiden Bürokratieentlastungsgesetze haben die Wirtschaft um knapp 1 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Ein drittes Gesetz sollte eine ähnliche Wirkung erzielen und ambitioniert ausfallen. Mit der ohnehin gebotenen Verringerung der Statistikpflichten für die Wirtschaft allein ist es sicherlich nicht getan.

Interessant und in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen ist die Absicht der Bundesregierung, Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen zu harmonisieren. Das umfasst beispielsweise die unterschiedlichen Definitionen von KMU (kleine und mittlere Unternehmen) genauso wie die verschiedenen Varianten des Einkommensbegriffs. Hier zu vereinfachen, könnte den Gesetzesvollzug erheblich erleichtern und ist nicht bloß eine Maßnahme, um die gefühlte Bürokratie zu senken.

Den Gesetzesbestand regelmäßig zu überprüfen und systematisch zu vereinfachen, ist ein wichtiges Anliegen Besserer Rechtsetzung. Das von der Koalition vorgesehene Projekt zur Konsolidierung familienpolitischer Leistungen hat Vorbildcharakter. Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen besser aufeinander abgestimmt und die Antragstellung möglichst zusammenführt werden.

2013 haben Normenkontrollrat und IT-Planungsrat einen E-Government-Prüfleitfaden veröffentlicht. Ziel war es, den Bundesministerien eine Checkliste an die Hand zu geben, um die Digitaltauglichkeit ihrer Gesetzentwürfe zu erhöhen. Im Koalitionsvertrag findet sich jetzt auch der passende politische Auftrag: Alle bisherigen und zukünftigen Gesetze sollen auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft und E-Government fähig gemacht werden (Normenscreening Plus). Das ist mehr, als die bloße Abschaffung von Unterschriftserfordernissen: Der digitale Gesetzesvollzug soll und muss zur Regel werden (Digital First).

Wo Bürokratie zum Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung wird, lässt sich nirgends so gut beobachten wie im Bereich des Planungs- und Genehmigungsrechts. Das Thema drängt und findet sich an vielen Stellen des Koalitionsvertrags. Das Planungs- und Genehmigungsrecht soll überprüft und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Zu wenig Beachtung finden dabei noch die langwierigen Gerichtsverfahren. Der Normenkontrollrat wird hierzu Vereinfachungsvorschläge entwickeln.