NKR-Stellungnahme Nr. 5403 vom 11. September 2020
an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR-Gesetz)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und BürgerJährlicher Sachaufwand ab 2023:
| rund 1,3 Mio. Euro
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WirtschaftEinmaliger Erfüllungsaufwand:
| rund 140.000 Euro
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VerwaltungBund
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Einmaliger Erfüllungaufwand:
| 5.000 Euro
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Länder
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Jährlicher Erfüllungsaufwand ab 2023:
| 11,3 Mio. Euro
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Einmaliger Erfüllungsaufwand:
| 160.000 Euro
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Weitere PrüfkriterienWeitere Kosten
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Bürgerinnen und Bürger
| jährlich rund 860 Mio. Euro
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Wirtschaft
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Verwaltung
| Die Belastung ergibt sich aus der linearen Erhöhung der Gerichtsgebühren und der Anwaltsvergütung um jeweils zehn Prozent.
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Evaluierung
| Die Neuregelung wird zusammen mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts durch eine wissenschaftliche Untersuchung evaluiert.
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Ergebnis der Prüfung durch den NKR--Nationaler NormenkontrollratDer Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Regelungsentwurf. |
II. Im Einzelnen
Mit dem Regelungsvorhaben will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) u.a.
- die Gerichtsgebühren linear um zehn Prozent anheben,
- die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte ebenfalls linear um zehn Prozent erhöhen.
Ferner soll die (Aufwands-)Entschädigung der ehrenamtlichen Betreuer und Vormünder ab 2023 linear um rund sieben Prozent ansteigen.
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
Die Gruppe ehrenamtlich betreuter Bürgerinnen und Bürger gliedert sich in vermögende und mittellose Normadressaten. Während im Fall der Mittellosigkeit die Aufwandsentschädigung für Betreuer/Vormünder aus Landesmitteln finanziert wird, müssen vermögende Betreute bzw. Mündel hierfür Eigenmittel einsetzen. Den Mehraufwand, den die Erhöhung um linear sieben Prozent für diese Adressatengruppe auslöst, hat das Ressort wie folgt geschätzt:
Nach wissenschaftlichen Forschungsergebnissen stehen die mittellosen zu den vermögenden Betreuten/Mündeln im Verhältnis 9 : 1. Für die Betreuung mittelloser Personen wurden im Jahr 2019 rund 161 Millionen Euro aufgewandt. Hiervon ausgehend und bei dem Verhältnis der beiden Adressatengruppen von 9 :1 setzt das BMJV für die bemittelten Betreuten/Mündel Eigenleistungen von rund 17,8 Millionen Euro an. Bezogen auf diesen Betrag führt die Erhöhung um sieben Prozent zu jährlichem Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Euro
Wirtschaft
Die Anwaltschaft wird mit einmaligem Aufwand von rund 140.000 Euro für die Umstellung der Kanzleisoftware auf die neuen Gebührensätze belastet. Diesen Aufwand hat das Ressort nachvollziehbar unter Annahme eines Programmierungsaufwands von durchschnittlich 10.000 Euro für jede der rund 14.000 Kanzleien in Deutschland ermittelt.
Verwaltung
Es entsteht IT-Umstellungsaufwand der Justizverwaltungen von (10.000 x 16 =) 160.000 Euro für die Länder und 5.000 Euro für den Bund, insgesamt von 165.000 Euro.
Für die Betreuung mittelloser Personen haben die Länder ehrenamtlichen Betreuern bzw. Vormündern im Jahr 2019 Aufwandsentschädigung von rund 161 Millionen Euro geleistet. Die Erhöhung der Entschädigung um sieben Prozent ab 2023 ruft bei der Landesverwaltung neuen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 11,3 Millionen Euro hervor.
II.2 Weitere Kosten
Die Erhöhung der Gerichtsgebühren sowie der gesetzlichen Anwaltsvergütung führt bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei der Wirtschaft und der Verwaltung zu Mehraufwand, der als Weitere Kosten zu behandeln ist. Nachvollziehbar ist der Ansatz des Ressorts, diese Kos-ten adressatenübergreifend auszuweisen. Denn zur Verteilung der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen auf die drei Adressatengruppen lassen sich seriöse Aussagen nicht treffen.
Die lineare Anhebung der Gerichtsgebühren sowie der Vergütung für ehrenamtliche Richter, Sachverständige und Zeugen um zehn Prozent verursacht jährlichen Mehraufwand der Rechtsuchenden von rund 138 Millionen Euro. Die Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung um denselben Prozentsatz bewirkt eine zusätzliche Belastung mit rund 720 Millionen Euro p.a.
II.3 Evaluierung
Die Neuregelung wird zusammen mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts durch eine wissenschaftliche Untersuchung evaluiert.
III. Ergebnis
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Geset-zesfolgen in dem Regelungsentwurf.
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