Gegen das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das den Vollzug des Gesetzes aufschob. Am 1. Dezember 2016 erzielte die Bundesregierung mit der EU-Kommission eine Einigung, die mit dem vorliegenden Regelungsentwurf umgesetzt werden soll. Statt drei soll es nun sechs Fahrzeugkategorien geben, um eine bessere Differenzierung der Maut auf der Grundlage von Umweltkriterien zu ermöglichen.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger | Erfüllungsaufwand | Keine Auswirkungen
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Wirtschaft | Erfüllungsaufwand | Keine Auswirkungen
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Verwaltung | Erfüllungsaufwand | Keine Auswirkungen
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Evaluierung | Das Ressort wird das Regelungsvorhaben spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren. Dabei wird die Bundesregierung auf fachlich geeignete Weise prüfen, ob das Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten ganz, teilweise oder nicht erreicht worden ist. |
Sonstige Kosten | Die Preisänderung der Kurzzeitvignetten führt zu zusätzlichen Kostenbelastungen für Halter von Pkws mit einem hohen Schadstoffausstoß. |
Der Nationale Normenkontrollrat weist darauf hin, dass die Darstellung der erwarteten Einnahmen nicht dem Umstand Rechnung trägt, dass zukünftig die Anzahl der Pkws mit hohem Schadstoffausstoß sinken dürfte und somit die Einnahmen rückläufig sein werden (parallel zu den sinkenden sonstigen Kosten für die Halter von Pkws ). Der Nationale Normenkontrollrat hat im Übrigen in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2014 Bedenken hinsichtlich der Relation zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen geäußert. Die jetzige Kalkulation des Ressorts verbessert die Einnahmen-Ausgaben-Relation geringfügig.
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II. Im Einzelnen
II. 1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Gegen das am 12. Juni 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das den Vollzug des Gesetzes aufschob. Am 1. Dezember 2016 erzielte die Bundesregierung mit der EU-Kommission eine Einigung, die mit dem vorliegenden Regelungsentwurf umgesetzt werden soll. Statt drei soll es nun sechs Fahrzeugkategorien geben, um eine bessere Differenzierung der Maut auf der Grundlage von Umweltkriterien zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung wird eine Anpassung der Steuerentlastungsbeträge notwendig, die mit einer separaten Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes umgesetzt werden soll.
II. 2 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Verwaltung
Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
II.2. Evaluierung
Das Ressort wird das Regelungsvorhaben spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren. Dabei wird die Bundesregierung auf fachlich geeignete Weise prüfen, ob das Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten ganz, teilweise oder nicht erreicht worden ist.
II.3 Sonstige Kosten
Der Nationale Normenkontrollrat weist darauf hin, dass die Darstellung der erwarteten Einnahmen nicht dem Umstand Rechnung trägt, dass zukünftig die Anzahl der Pkws mit hohem Schadstoffausstoß sinken dürfte und somit die Einnahmen rückläufig sein werden (parallel zu den sinkenden sonstigen Kosten für die Halter von Pkws ).
Der NKR hat im Übrigen in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2014 Bedenken hinsichtlich der Relation zwischen dem anfallenden Erfüllungsaufwand und den zu erwartenden Einnahmen geäußert. Die jetzige Kalkulation des Ressorts verbessert die Einnahmen-Ausgaben-Relation geringfügig.
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23. Februar 2017