Grünes Licht für E-Gesetzgebung: NKR fordert weitere Modernisierung
Schwerpunktthema: Digitaler Rechtsetzungskreislauf
Das Bundeskabinett hat heute wichtige Leitlinien der E-Gesetzgebung beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt diesen Schritt und fordert, die Digitalisierung der Gesetzgebung insgesamt weiter voranzutreiben. Ziel ist es, den gesamten Rechtsetzungskreislauf schneller, transparenter und effizienter zu gestalten.

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:
„Die E-Gesetzgebung ist der zentrale Baustein, um das Gesetzgebungsverfahren vollständig digital und medienbruchfrei zu gestalten. Es ist ein großer Schritt nach vorne, dass das Kabinett heute Eckpunkte für die einheitliche Nutzung der E-Gesetzgebung in allen Bundesministerien verabschiedet hat. Diese verbindliche Festlegung hatte der NKR seit Jahren gefordert. Mit der baldigen Fertigstellung eines funktionalen Mindestprodukts für die Bundesregierung und der Einführung vergleichbarer Systeme für Bundestag und Bundesrat wird der Weg geebnet für einen durchgängigen, digitalen Prozess vom ersten Regelungsentwurf über die Abstimmung im Parlament bis hin zur digitalen Verkündung der beschlossenen Gesetze.
Die volle Integration des Prozesses in die E-Gesetzgebung als digitale Plattform spart Zeit bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und schafft Kapazitäten für die inhaltliche Arbeit. Die E-Gesetzgebung erleichtert z.B. das Erstellen von Synopsen, das Verwalten von unterschiedlichen Entwurfsständen und die Darstellung der Gesetzesfolgen. Darüber hinaus hat die E-Gesetzgebung das Potential, Gesetze qualitativ besser, praxis- und digitaltauglicher zu machen. Methoden wie der Digitalcheck können nutzerfreundlich in den Gesetzgebungs-Workflow integriert werden. Mit einem ausgebauten Vorbereitungsassistenten könnten Gesetzgebungsreferate zudem die Wirkmechanismen und Vollzugsprozesse visualisieren. Rechtsbegriffe könnten einheitlicher verwendet und verschiedene Qualitätschecks könnten automatisiert durchlaufen werden. Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses ist aber nicht nur eine Frage technischer Lösungen, sondern auch besserer Arbeitsabläufe. Deshalb braucht die Bundesregierung endlich das seit langem diskutierte Zentrum für Legistik (ZfL). Bei dieser Wissens-, Service- und Fortbildungs-Einheit sollten alle Methoden, Arbeitshilfen und IT-Projekte der besseren Rechtsetzung zusammenlaufen."
Der NKR positioniert sich dazu in seinem aktuellen Jahresbericht (Kapitel 2.4).
Mehr Informationen rund um E-Gesetzgebunng finden Sie auch auf der Seite des BMI.