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Verwaltungsdigitalisierung voranbringen

Schwerpunktthema: OZG 2.0 im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat beim Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes zugestimmt. Diese Einigung war überfällig. Jetzt müssen Bund und Länder zügig in die Umsetzung kommen. Strukturelle Baustellen bleiben bestehen und warten nach wie vor auf eine nachhaltige Lösung.

2024

Frau sitzt verzweifelt über einem Laptop und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen
Quelle: Pixabay

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:

„Endlich gibt es eine Einigung zum OZG 2.0. Zwar wird das OZG 2.0 für sich allein genommen nicht den ersehnten Durchbruch für die digitale Verwaltung bringen. Trotzdem enthält das Gesetz positive Ansätze, die der Verwaltungsdigitalisierung neue Impulse geben können. Dazu gehören die Once-Only-Generalklausel und die Festlegung auf die Deutschland-ID als bundesweit einheitliches Bürger- und Unternehmenskonto. Wichtig ist jetzt, das Gesetzgebungsverfahren schnell abzuschließen und in die Umsetzung zu kommen.“

Malte Spitz, Berichterstatter des NKR für digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht:

„Bund und Länder haben sich endlich geeinigt. Das ist positiv. Gleichzeitig lassen die gefundenen Kompromisse einige Baustellen offen.

  1. Wenn jetzt bei IT-Standards nichts ohne den IT-Planungsrat geht, dann muss er lieferfähig sein. Dafür muss das neue Standardisierungsboard zu einer professionellen und leistungsfähigen Arbeitseinheit werden, mit Zugriff auf ausreichende Ressourcen bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Die de facto Einstimmigkeit im IT-Planungsrat darf nicht zum Bremsklotz der Standardisierung werden.
  2. Das beim IT-Planungsrat geplante Monitoring für den Erfüllungsaufwand der OZG-Umsetzung der Länder zeigt, dass die Ressourcenfrage akut bleibt. Einfach nur mehr Geld vom Bund zu verlangen und ansonsten die Ausstiegsklausel von der Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu bemühen, würde der Sache jedoch nicht gerecht. Bestenfalls hilft die Evaluierung und das Monitoring bei Priorisierungsprozessen und bei der Suche nach Möglichkeiten, Ressourcen und Aufgaben intelligent zu bündeln. Stichworte dafür sind die Dresdner Forderungen und “Government as a Platform“.
  3. Die Einigung einen asynchronen Datenabruf zuzulassen ist für den Moment pragmatisch. Die hohen Verfügbarkeitsanforderungen für einen synchronen Datenaustausch würden derzeit alle Beteiligten der Registermodernisierung überfordern. Langfristig führt an der Synchronität aber kein Weg vorbei. Denn nur ein Datenaustauch in Echtzeit ermöglicht zeitgemäße Online-Dienste und eine stärkere Automatisierung.“

Die Forderungen des NKR sowie seine Stellungnahme zum OZG 2.0 sind hier einsehbar: