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Bürokratieabbau in der Zeitenwende – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten

Schwerpunktthema: Nationaler Normenkontrollrat veröffentlicht Jahresbericht 2022

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat heute Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann seinen Jahresbericht 2022 mit dem Titel: „Bürokratieabbau in der Zeitenwende – Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jetzt entlasten“ übergeben.

2022

Nationaler Normenkontrollrat mit Bundesminister Dr. Marco Buschmann
Nationaler Normenkontrollrat mit Bundesminister Dr. Marco Buschmann Quelle: Photototek

Als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zieht der NKR darin Bilanz zu den geprüften Gesetzentwürfen der Bundesregierung, zu Bürokratieabbau, Besserer Rechtsetzung und Digitalisierung der Verwaltung im Berichtszeitraum Juli 2021 bis Juni 2022. Zugleich blickt der NKR nach vorne auf eine neue Mandatszeit mit neuen Ratsmitgliedern und auf eine neue Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz.

Der laufende Erfüllungsaufwand – d.h. der Zeitaufwand und die Kosten, die neue Gesetze Jahr für Jahr verursachen – ist im Berichtszeitraum um rund 6,7 Mrd. Euro auf insgesamt rund 17,4 Mrd. Euro gestiegen und fällt damit deutlich höher aus als in den vergangenen Jahren. Dieser Anstieg ist mit 5,6 Mrd. Euro zu 90 Prozent auf die Erhöhung des Mindestlohns zurückzuführen. Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR: „Selbst, wenn wir den Mindestlohn ausblenden, dem ja auch ein ganz konkreter Nutzen gegenübersteht, zeigt sich ein negativer Trend beim Erfüllungsaufwand. Dabei müssen Wirtschaft, Verwaltung und Bürger gerade in Krisenzeiten von unnötiger Bürokratie ent- statt belastet werden. Es ist an der Zeit, mit neuem Elan und kreativen Ideen auf einen Neustart beim Bürokratieabbau hinzuarbeiten.“

Digitalisierung ist wesentlicher Schlüssel für Bürokratieabbau

Als Lichtblick bewertet der NKR die Einführung des Digitalchecks. Demnach müssen alle Bundesministerien ab Januar 2023 ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Der NKR prüft dann, ob und inwiefern, Vollzugs- und Digitalisierungsfragen in der Gesetzgebung von vornherein mitgedacht wurden. Goebel: „Digitalisierung ist und bleibt der wesentlicher Schlüssel für den Abbau von Bürokratie. Viele Digitalisierungshürden stecken schon im Gesetzestext. Nur Regeln, die mit Vollzugsexperten besprochen wurden und praxisnah gestaltet sind, können einfach umgesetzt werden. Unser Ziel muss es sein, dass Unterschriften und persönliche Gänge zum Amt vollständig gestrichen und Papiernachweise durch Datenaustausche ersetzt werden.“

Während es bei der Einführung des Digitalchecks vorangeht, sieht der NKR die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fünf Jahre nach seiner Verabschiedung mit großer Sorge. Trotz gewisser Fortschritte sind mit auslaufender Umsetzungsfrist am 31. Dezember dieses Jahres erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend online verfügbar. Ursachen sind komplizierte Koordinierungsstrukturen, fehlende Standardisierung und mangelnde Verbindlichkeit im Zusammenwirkgen von Bund, Ländern und Kommunen. Goebel: „Bei der Verwaltungsdigitalisierung sieht der NKR akuten Handlungsbedarf und die Notwendigkeit für ein konsequentes Umsteuern der Politik. Wir fordern ein OZG-Nachfolgegesetz, für das alle Beteiligten an einen Tisch gebracht werden müssen. Der NKR legt in seinem Jahresbericht konkrete Empfehlungen vor, worauf es bei einem OZG 2.0 ankommt.“

Praxiswissen von Betroffenen ausreichend einbeziehen

Kritik übt der NKR auch daran, wie Gesetze zustande kommen. „Viel zu oft werden neue Regelungen im Eilverfahren verabschiedet, ohne das wertvolle Praxiswissen von Betroffenen ausreichend einzubeziehen – und das auch jenseits zeitkritischer Krisengesetzgebung“, so Goebel. „Abstimmungs- und Beteiligungsfristen werden immer knapper, sodass eine seriöse und verantwortbare Prüfung der Gesetzesentwürfe kaum mehr möglich ist. Das muss sich ändern.“

Trotz aller bisheriger Anstrengungen und guter Impulse für mehr Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und eine digitale Verwaltung sind spürbare Entlastungen noch zu wenig erkennbar. „Die Regierung hat ein Belastungsmoratorium beschlossen. Sie hat ein Bürokratieentlastungsgesetz angekündigt. Sie hat erkannt, dass man in der fortwährenden Krise Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst gezielt entlasten muss. Und das nicht nur finanziell, sondern beim Aufwand, der mit unnötiger Bürokratie einhergeht. Die Bundesregierung muss diesen Ankündigungen jetzt Taten folgen lassen. Die angekündigten Gesetzespakete zur leichteren Fachkräftegewinnung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden zeigen, wie ernst es der Regierung ist“, resümiert Goebel. Die Anbindung an das Bundesministerium der Justiz sieht der NKR dabei als große Chance, die Bundesregierung mit neuer Schlagkraft bei Bürokratieabbau, Besserer Rechtsetzung und Digitalisierung zu unterstützen.