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Aktuelle Inhalte des NKR

Potenziale und Grenzen von Künstlicher Intelligenz in der Gesetzgebung

Schwerpunktthema: Der NKR auf dem dritten Digital Justice Summit

Der Digital Justice Summit soll den Austausch von Fachwissen und Erfahrungen über die strukturellen und politischen Fragen der Digitalisierung der Justiz in Deutschland und Europa fördern. Dieses Jahr lag der inhaltliche Fokus auf Künstlicher Intelligenz (KI). Der NKR beobachtet deren Anwendungspotentiale in der Gesetzgebung sehr genau.

KI Gesetzgebung
Quelle: Adobe Firefly

Prof. Dirk Heckmann von der Technischen Universität München, einer der Pioniere im IT-Recht, widmete sich auf der Digital Justice Summit den verfassungsrechtlichen Grenzen von KI in der Gesetzgebung. Sein Fazit: So lange ein Mensch die letzte Prüfung durchführt und die Verantwortung behält, ist ein Einsatz verfassungsrechtlich unproblematisch.

Welches Potential steckt in den KI-Assistenten für die Gesetzgebung?

  • Die erste Gattung dieser Assistenten soll die Legistinnen und Legisten von Fleißaufgaben entlasten, um Zeit für die Arbeit an den Inhalten zu schaffen. Anwendungsbeispiele sind Recherche, die Zusammenfassungen von Texten oder die Erstellung einer Synopse. Diese Assistenten sind aktuell teilweise schon im Einsatz und sind nach aktuellem Stand der Technik relativ einfach umzusetzen.
  • Die zweite Gattung von Assistenten umfasst Werkzeuge, die direkt zu einer Qualitätssteigerung beitragen. Anwendungsbeispiele sind Hinweise auf Digitalisierungshürden im Text und das Aufzeigen von Alternativen oder Vorschläge zur einheitlichen Verwendung von Rechtsbegriffen.

Diese Assistenten sollten den Legistinnen und Legisten möglichst niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden, am besten durch eine Integration in die E-Gesetzgebung.

Für den NKR besonders relevant ist der mögliche Einsatz von KI in der Gesetzgebung. Neben der Erfüllung von Routineaufgaben sieht der NKR großes Potential beim Einsatz von KI in der frühen Phase der Erarbeitung von Rechtstexten, um die Vollzugs- und Digitaltauglichkeit zu verbessern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Bereits in seinem aktuellen Jahresbericht hat der NKR angeregt, das Zentrum für Legistik (ZfL) zum zentralen Ankerpunkt der Digitalisierung der Gesetzgebung zu machen. In dieser Rolle sollte das ZfL die Projekte koordinieren und auf eine Integration in die E-Gesetzgebung fokussieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Digitaltauglichkeit von Regelungsvorhaben.