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Konkrete Beispiele für gute Gesetze

Schwerpunktthema: Bessere Rechtsetzung

Häufig wird der NKR nach Beispielen für gut gemachte Gesetze gefragt. Wir haben vier konkrete Gesetze ausfindig gemacht und erklären, was hier so vorbildlich gelungen ist. Gleichzeitig nominiert der NKR diese Gesetze für den „Preis für gute Gesetzgebung“, der im Frühjahr 2025 von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) verliehen wird.

Gesetze auf dem Siegertreppchen
Quelle: Adobe Firefly

Was machen gute Gesetze aus? Ist es die besondere Vollzugstauglichkeit durch Praxis- und Digitalchecks? Eine gelungene Evaluierung? Erfolgreich genutzte Experimentierklauseln? Oder doch die besondere Mittelstandsfreundlichkeit? Der NKR hat vier Gesetze ausfindig gemacht, die nicht nur bürokratiearm, sondern in ihrer Machart auch besonders innovativ sind.

1. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (NKR-Nr. 7115, BMF)

Das Gesetz soll insbesondere bei Verfahren zur Elektromobilität Bürokratie abbauen und Prozesse vereinfachen. Im Rahmen der Vorbereitung des Gesetzes hat das zuständige Fachreferat im Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen sehr fundierten und umfangreichen Digitalcheck durchgeführt. Im Rahmen mehrerer Workshops wurden die Vollzugsakteure (insbesondere die Generalzolldirektion und die Hauptzollämter) vom BMF miteinbezogen, um eine praxis- und vollzugstaugliche Variante des Gesetzes zu erarbeiten. Um die Digitalisierung von Prozessen zu ermöglichen, wurden zudem Ermessensentscheidungen abgebaut. Darüber hinaus wurde Bürokratie abgebaut, in dem die Vorlagepflichten des StromStG-E verringert wurden. Wäre kein Digitalcheck durchgeführt worden, hätte die erhöhte Fallzahl (voraussichtlich 660.000 statt 30.000 Fälle/Jahr) zu einer unmittelbaren Überlastung der bestehenden IT-Systeme geführt. Das Vorhaben hat eindrücklich gezeigt, wie artverwandt Praxis- und Digitalcheck sind und dass sie in einem methodischen Ansatz zusammengefasst werden können.

2. Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (NKR-Nr. 7103, BMDV)

Das Mobilitätsdatengesetz soll den freien Zugang auf Verkehrsdaten ermöglichen. Das Ressort hat zur besseren Digital- und Praxistauglichkeit ein umfangreiches und frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchgeführt, welches von einem Work4Germany-Fellow begleitet wurde. Im Mittelpunkt dieses Verfahrens stand die Nutzerzentrierung des Gesetzentwurfs, weshalb Nutzende umfangreich miteingebunden wurden. Zudem wurden Expertinnen und Experten in die Erarbeitung einbezogen. Darüber hinaus wurde auf die Festlegung von Standards und Schnittstellen gesetzt, die notwendig ist, um langfristig eine effiziente und ressourcenschonende Datenbereitstellung und -verarbeitung seitens der Kommunen und Verkehrsunternehmen zu ermöglichen. Das Regelungsvorhaben wurde frühzeitig unter Hinzunahme von Visualisierungsmethoden zur besseren Darstellung von Vollzugszusammenhängen erarbeitet. Der NKR hat dies in seiner Stellungnahme vom 26. Juli 2024 begrüßt und die zugelieferten Visualisierungen als Anhang zu seiner Stellungnahme veröffentlicht.

3. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (NKR-Nr. 6961, BMWSB)

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung soll die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Transformation der Energieversorgung erreicht werden. Zudem sollen die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt- und Siedlungsentwicklung Berücksichtigung finden. Mittels einer Generalklausel (§ 246e BauGB-E; „Bau-Turbo“) soll eine bis zum 31.12.2027 befristete Maßnahme eingeführt werden, die es Kommunen in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt ermöglicht, von den restlichen Regelungen des BauGB abzuweichen. Das BMWSB plant damit, die beschleunigte Planung und Umsetzung von Wohnungsbau umzusetzen und Bürokratiehürden im Baubereich zu überwinden. Die Generalklausel konnte kurz vor Kabinettbefassung noch in den Regierungsentwurf übernommen werden. Eine Nominierung des vorliegenden Gesetzentwurfes bietet sich an, da eine solche Generalklausel seitens der Bundesregierung einen mutigen Schritt darstellt, die im Bausektor vorherrschende Bürokratiebelastung im Zuge eines durchaus radikalen regulativen Vereinfachungsschritts zu verringern. Um den vermehrten Einsatz solcher Generalklauseln, idealerweise auch verbunden mit einem dazugehörigen Monitoring- und Evaluationsgerüst, zu unterstützen, ist das Vorhaben nominierungswürdig. Unklar ist allerdings, ob das Vorhaben noch von den parlamentarischen Kammern verabschiedet werden kann.

4. Reallabore-Gesetz (NKR-Nr. 7165, BMWK)

Mit dem Reallabore-Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für Experimentierklauseln und Reallabore in Gesetzgebungsverfahren verbessert und so eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung ausgesendet werden. Das Reallabore-Gesetz regelt, was unter Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen zu verstehen ist und enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Reallaboren und Experimentierräumen im Gesetzgebungsverfahren. So soll ein Reallabore-Innovationsportal (§ 3 Reallabore-Gesetz-E) zum Wissenstransfer und zur Beratung durch das BMWK eingerichtet werden. Außerdem regelt das Reallabore-Gesetz, dass das BMWK drei Jahre nach seinem Inkrafttreten einen Bericht an den Deutschen Bundestag richten wird, der die Fortschritte im regulatorischen Lernen, beim Innovationstransfer, bei der innovations-freundlichen Genehmigungspraxis, bei der praktischen Umsetzung von Reallaboren sowie der Anwendung neuer Experimentierklauseln beinhalten wird. Das Gesetzgebungsverfahren zum Reallabore-Gesetz wurde langfristig und partizipativ angelegt. So konnten Aspekte der Praxistauglichkeit im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Zudem wurde bereits ein Leitfaden als praxistaugliche Anleitung zur Konzeption und rechtlichen Ausgestaltung von Reallaboren entwickelt.

Hinweis: Der Gesetzentwurf wurde noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich noch in der ministeriellen Gesetzesvorbereitung durch das BMWK. Der NKR begleitet das Vorhaben bereits seit längerer Zeit und möchte mit seiner Nominierung für den Preis für gute Gesetzgebung die Notwendigkeit dieses Vorhabens über die Legislaturperiode hinaus unterstreichen.

Weitere Informationen rund um den „Preis für gute Gesetzgebung“ der DGG finden Sie hier.