Was ist eigentlich: der Unterschied zwischen Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand?
Schwerpunktthema: Was ist eigentlich ...
Viel zu häufig werden Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand über einen Kamm geschert oder verwechselt. Da der Unterschied aber wichtig ist, wollen wir heute alle Missverständnisse ausräumen.

Der Erfüllungsaufwand umfasst den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die eine neue Regelung für die Normadressaten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unmittelbar auslöst oder einspart. Dabei kann es sich sowohl um einmalige als auch um laufende Be- und Entlastungen handeln.
Bürokratiekosten sind eine Teilmenge des jährlichen Erfüllungsaufwandes. Sie entstehen durch die Verpflichtung der Unternehmen, Daten oder sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln.
Wichtig zu wissen: Die „One in one out“-Regel sieht vor, dass jede Vorgabe, die die Wirtschaft belastet, als „In“ spätestens bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode durch eine entlastende Vorgabe, ein „Out“, ausgeglichen werden muss. Allerdings bestehen Ausnahmen! Erfüllungsaufwand, der aus EU-Recht resultiert sowie einmaliger Erfüllungsaufwand werden nicht in der „One in one out“-Regel erfasst.
Weitere Infos rund um die Begrifflichkeiten stehen auf unserer Webseite hier.