Wachstumsinitiative nachschärfen
Schwerpunktthema: Bürokratieabbau der Bundesregierung
Mit der Wachstumsinitiative bekennt sich die Bundesregierung zum Bürokratieabbau und verspricht einen systematischeren Ansatz bei der Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Belastungs-Abbaupfad für weniger Bürokratie
Die Ankündigung, die Gesamtbelastung beim Erfüllungsaufwand Jahr für Jahr unter den Vorjahreswert zu drücken, muss mit der Festlegung eines konkret messbaren Abbauziels sowie der Verschärfung der „One in one out“-Regel verbunden werden. Ziel sollte es sein, den Erfüllungsaufwand als auch die Bürokratiekosten innerhalb von vier Jahren um 25 % abzubauen. Der angekündigte Bürokratie-Entlastungspfad verlangt zudem, dass die bestehenden Ausnahmen der „One in one out“-Regel abgeschafft werden: Aufwand aus EU-Richtlinien muss einbezogen, Bürger- und Verwaltungsaufwand berücksichtigt und Einmalaufwand angerechnet werden.
Jahres-Bürokratieentlastungsgesetze als Meilensteine
Am 26. September 2024 hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) den Bundestag passiert. Mit der Wachstumsinitiative verpflichtet sich die Bundesregierung jetzt, jedes Jahr ein solches Gesetz vorzulegen. Auf diese Weise kann der Bürokratieabbau vom punktuellen Ausnahmefall zum systematischen Regelfall werden. Der NKR fordert darüber hinaus, die Jahres-BEGs um ergänzende Jahres-Bürokratieentlastungspakete zu ergänzen.
Online-Bürokratieentlastungsportal als Einladung zur aktiven Begleitung
Über das Online-Bürokratieentlastungsportal sollen alle die Möglichkeit haben, konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorzuschlagen. Der NKR wird das Projekt unterstützen und dazu beitragen, dass das Portal mit der nötigen Transparenz über den jeweiligen Stand der Prüfung eines Vorschlags ausgestattet wird. Nur dann entsteht ein echtes Konsultationsportal, welches für die frühzeitige Einbindung von Betroffenen im Gesetzgebungsprozess genutzt werden kann!
Ein Ausblick über den Tellerrand
Die mit der Wachstumsinitiative geplante 1:1 Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht sind bereits heute geltender Standard. Neu hinzugekommen ist der Auftrag, auch im Bestandsrecht nach überschießenden Umsetzungen zu suchen. Der NKR empfiehlt dabei eine striktere Auslegung der 1:1-Umsetzung als bisher. Denn nach derzeitigem Verständnis stellt auch noch das völlige Ausreizen von in EU-Richtlinien vorgesehenen Vorgaben eine 1:1-Umsetzung dar. Aus Sicht des NKR sollte Deutschland die am wenigsten belastende Umsetzungsoption wählen.
Mehr Informationen zur Wachstumsinitiative sowie den Themen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung finden Sie in unserem aktuellen Jahresbericht hier.