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Verabschiedung des BEG IV erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Schwerpunktthema: Anhörung zum BEG IV im Rechtsausschuss

Eigentlich sollte das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Jetzt wurde das Entlastungspaket aber auf die Zeit danach verschoben. Im Juni war der Nationale Normenkontrollrat (NKR) noch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in zwei öffentlichen Anhörungen zum Gesetzentwurf vertreten.

Hand ragt aus Papierberg
Quelle: KI generiert mit Adobe Firefly

Mit dem BEG IV will die Bundesregierung Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden von bürokratischem Aufwand entlasten. Mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr soll die Entlastung betragen. Und: Die Regierungsfraktionen haben angekündigt, weitere Abbaumaßnahmen in das Gesetz aufzunehmen. Am 5. Juni wurde das BEG IV im Rechtsausschuss behandelt. Bei der Doppel-Anhörung war auch der NKR doppelt vertreten – mit seinem Vorsitzenden, Lutz Goebel, und dem Berichterstatter für das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMWK), Garrelt Duin.

Lutz Goebel, Vorsitzender NKR: "Das BEG IV ist ein starker Auftakt und zeigt, dass Bürokratieabbau möglich ist. Angesichts jährlich steigender Belastungen der letzten Jahre müssen dem BEG IV weitere Initiativen folgen. Dazu gehört die Schärfung der bestehenden „One in one out“-Regel, um jenseits einzelner Entlastungsgesetze den Anreiz zur Aufwandsvermeidung zu erhöhen."

Garrelt Duin, Berichterstatter BMWK: „Das Gesetz bündelt eine Vielzahl sinnvoller Entlastungen und Vereinfachungen. Aus der Praxis gibt es weitere konkrete Vorschläge, wo unverhältnismäßige Aufwände abgeschafft werden könnten. Dieses Potential muss die Politik noch stärker erschließen. Bürokratieabbau darf keine punktuelle Ausnahme bleiben, sondern muss zum ständigen Regelfall werden!

In seiner Stellungnahme zur Anhörung führt der NKR nicht nur weitere Entlastungsvorschläge auf. Betont wird auch, wie wichtig die Stärkung der „One in one out“-Regel als systemische Bürokratiebremse ist. Denn die Regel hat zu viele Ausnahmen und bildet die Realität nicht gut ab. Die Forderung des NKR: Die Umsetzung von EU-Richtlinien muss einbezogen, Einmalaufwände müssen angerechnet und der Aufwand für Bürgerinnen, Bürger und die Verwaltung muss berücksichtigt werden. Die ganze NKR-Stellungnahme mit allen Details zum BEG IV können Sie hier einsehen.

Den ersten Teil der Anhörung zum Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ mit NKR-Vorsitzendem Lutz Goebel können Sie hier ansehen.
Den zweiten Teil der Anhörung zum Thema „Bürokratieabbau in der Wirtschaft“ mit NKR-Mitglied Garrelt Duin können Sie hier ansehen.