11 Ziele – 60 konkrete Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau
Schwerpunktthema: Vorschläge des NKR zum Bürokratieabbau
Der NKR hat sein Maßnahmenpaket für Bürokratieabbau überarbeitet und erweitert. Ein neuer Vorschlag des NKR zielt am Beispiel der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und Standards erfüllen (vgl. Ziel Nr. 11). Damit unterstützt der NKR eine Zielsetzung des Koalitionsvertrages, besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant zu reduzieren.

Im vergangenen Jahr hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zehn Ziele für den Bürokratieabbau definiert und mit 60 konkreten Beispielen veranschaulicht, wie unnötige bürokratische Belastungen abgebaut werden können. Dieses Maßnahmenpaket wurde nun überarbeitet und ergänzt. Die Vorschläge basieren auf zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis – von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung. Sie zeigen auf, wo Hemmnisse bestehen und welche Schritte nötig sind, um spürbare Verbesserungen zu erreichen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Neuordnung des Sozialleistungssystems und der Vereinfachung des Vergaberechts. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen insbesondere darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten und den Verwaltungsvollzug effizienter zu gestalten.
Betriebliche Beauftragte sind ein häufig eingesetztes Instrument zur Einhaltung gesetzlicher und untergesetzlicher Vorgaben und nehmen damit eine wichtige Funktion in der betrieblichen Realität ein, z.B. zur Wahrung des Arbeitsschutzes oder zur Vermittlung von Fachwissen. Gleichzeitig empfinden Unternehmen den bürokratischen Aufwand, der durch die Vielzahl von Betrieblichen Beauftragten sowie sach- und fachkundigen Personen (mittlerweile über 70 ) und die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben verursacht wird, als hoch. Vor allem die zum Teil sehr umfangreichen Prüf-, Dokumentations- und Berichtspflichten werden im Hinblick auf ihre Wirkungen teilweise als unverhältnismäßig empfunden. Erhebliche Belastungen vieler Betriebe und Unternehmen durch bisher gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Beauftragte könnten dadurch reduziert werden, wenn diese nicht mehr obligatorisch sind. Der NKR empfiehlt, grundsätzlich den Betrieben und Unternehmen in eigener Verantwortung entscheiden zu lassen, wie die mit den Beauftragten verbundenen gesetzlichen Ziele und Standards gewährleistet werden können.
Die 11 Ziele und 60 konkreten Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau stehen für Sie im Downloadbereich zur Verfügung.