Der NKR zum ersten Monitoring Bericht zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
Schwerpunktthema: NKR bewertet Ergebnisse
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 20. Juni 2024 den ersten Monitoring-Bericht zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung beraten und veröffentlicht. Ein gutes halbes Jahr nach Beschluss des Paktes haben Bund und Länder einiges erreicht. 30 % der Aufträge aus dem Pakt sind abgeschlossen, für weitere rund 50 % wurde mit der Umsetzung begonnen.
Starker Aufschlag, jetzt am Ball bleiben
Dass der Beschleunigungspakt Ende letzten Jahres endlich verabschiedet wurde, war ein wichtiger Meilenstein, um die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. In dem Pakt wurden auch etliche Vorschläge des NKR aufgegriffen. Schon von Beginn an war klar: Der Pakt ist nur der Auftakt für einen sehr herausfordernden Umsetzungsprozess. Dabei braucht es Transparenz über den Umsetzungsstand, professionelle Steuerung und anhaltende politische Aufmerksamkeit. Dazu trägt der nun vorgelegten Monitoring-Bericht bei.
Dass rund 80 % der Maßnahmen des Paktes mindestens bereits begonnen wurden, ist ein starker Aufschlag und zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundeskanzler die Koordinierung zur Chefsache erklärt hat. Dass die Fäden – trotz heterogener Umsetzungsverantwortung – im Bundeskanzleramt zusammenlaufen, ist ein Schlüssel zum Erfolg.
Wenn Bund und Länder jetzt weiterhin gemeinsam an einem Strang ziehen und in ihren Bemühungen nicht nachlassen, können die zentralen Weichen für eine spürbare und nachhaltige Verfahrensbeschleunigung, noch in dieser Legislaturperiode gestellt werden. Der NKR wird den Umsetzungsprozess deshalb weiterhin aktiv begleiten.
Heterogener Umsetzungsstand, ganzheitliche Beschleunigung erreichen
Der Bericht unterstreicht jedoch auch, dass der Umsetzungsstand stark nach Themenbereich variiert. In den Bereichen „Energie“ und „Verkehr“ wurde schon viel erreicht, in den Bereichen „Effiziente Verwaltung“ sowie „Wirtschaft und Industrie“ sind hingegen kaum Maßnahmen abgeschlossen. Hier sollten Bund und Länder die Bemühungen noch intensivieren, um zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung in allen Bereichen zu kommen. Folgende Maßnahmen haben aus Sicht des NKR dabei Priorität:
- Einführung von Stichtagsregelungen
- Harmonisierung von Landesbauordnungen
- Einheitliche Standards für Natur- und Artenschutz
- Reduzierung des Prüfumfangs (z.B. Bagatellschwellen bei der UVP-Pflicht)
Vollzug kann weitere Beschleunigungsimpulse setzen – laufendes NKR-Projekt soll dazu beitragen
Darüber hinaus liegt bei den Praktikerinnen und Praktikern im föderalen Vollzug viel Expertise, die es stärker zu heben gilt. Der NKR führt deshalb derzeit gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt das Projekt „Schneller zur Anlagengenehmigung“ durch. Darin möchten wir ein umfassendes Bild von der Situation und den Bedarfen der Genehmigungsbehörden erhalten und Potenziale für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG ermitteln. Hierzu steht der NKR im engen Austausch mit Bund und Ländern und bringt sich mit den gewonnenen Erkenntnissen auch weiterhin sehr konkret in die Umsetzung des Beschleunigungspaktes ein.
Die NKR-Stellungnahme zum „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern vom 6. November 2023 können Sie hier einsehen.
Das bereits im Juli 2023 vom NKR veröffentlichte Positionspapier finden Sie hier.