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Erstes Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck

Schwerpunktthema: Digitalcheck

Am 18. und 19. November fand das erste große Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bundesländern sowie dem Bund zusammenkamen. Auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales trafen sich die Expertinnen und Experten in der Bayerischen Vertretung und beim DigitalService des Bundes in Berlin. Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) war beteiligt.

Meldung

Kühn Podium
Quelle: DigitalService

Immer mehr Bundesländer interessieren sich für den Digitalcheck und führen entsprechende Instrumente ein oder planen deren Einführung. Beim Treffen diskutierten die Teilnehmenden den aktuellen Stand der Umsetzung. Im Mittelpunkt standen Fragen zur rechtlichen Verankerung des Digitalcheck, zu seinen Anwendungsbereichen und zum Umgang mit bestehenden Regelungen. Es wurde betont, dass der Digitalcheck weit mehr als nur eine Checkliste sei – er stellt eine methodische Prozessbegleitung mit einer Vielzahl an Werkzeugen dar.

 Kristoffer Olsen, Leiter des dänischen Sekretariats für digitaltaugliche Gesetzgebung, bereicherte die Veranstaltung mit einem internationalen Vergleich. Dänemark gilt als Vorreiter in der digitalen Gesetzgebung. Olsen erläuterte, wie gut formulierte Gesetze zu besseren digitalen Dienstleistungen und größerer Transparenz führen können. Zudem hilft digitaltaugliche Gesetzgebung, Ressourcen freizusetzen. Der Ausblick in die Zukunft spannte den Bogen von europäischer Interoperabilität bis hin zur Künstlichen Intelligenz.

 Auf einem Podium, bestehend aus Hannes Kühn (NKR), Dr. Franziska Armbruster (Bayerisches Staatsministerium für Digitales), Cordula Kießling (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und Christina Lang (DigitalService), herrschte Einigkeit darüber, dass für eine digitaltaugliche Gesetzgebung ein stärker nutzerzentriertes Denken erforderlich ist – sowohl mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger als auch auf die Verwaltung. Wichtig sei es zudem, Juristinnen und Juristen frühzeitig im Gesetzgebungsprozess einzubeziehen und sie zu unterstützen, den Umsetzungsprozess mitzudenken.

 Hannes Kühn, Sekretariatsleiter des NKR, betonte: „Entscheidend ist, dass wir die Instrumente auch in Zukunft weiterentwickeln und breit verankern. Die gute, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen BMI, NKR und DigitalService auf Bundesebene ist dabei ein besonderer Gewinn.“

 Seit 2022 arbeitet das Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes und dem NKR an einem Digitalcheck auf Bundesebene. Dieser umfasst Instrumente und Methoden, die Verwaltungsmitarbeitende dabei unterstützen, Regelungen digital und praktisch gut umsetzbar zu gestalten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Digitalcheck ein wichtiger Hebel für einen modernen Staat, weniger Bürokratie und geringere Umsetzungskosten ist.

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Gruppenfoto
Quelle: DigitalService