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Goldplating bei Vorgaben der EU abbauen

EU-Blätterwald
Quelle: NKR

Beispiele für konkreten Bürokratieabbau:

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf EU Vorgaben reduzieren: nur auf Unternehmen mit Umsatz > 450 Mio. Euro anwenden (dadurch nur noch Hälfte der Unternehmen betroffen) und Risikobewertung für Zulieferer mit Sitz in der EU vereinfachen
  • im Tierarzneimittelgesetz die Melde-, Prüf- und Aufzeichnungspflichten für Tierärzte und Behörden auf die EU-Vorgaben zurückführen (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003712.pdf; Seiten 39 ff.)
  • zusätzliche Pflichten für Kreditinstitute des Kreditzweitmarkts über die EU-RL hinaus vermeiden; keine zusätzlichen Pflichten für Jahresabschluss und unterjährige Meldungen (siehe NKR-Stellungnahme Nr. 6815)
  • genehmigungsbedürftige Anlagen in der Liste der Bundesimmissionsschutz-VO auf die in der EU-RL genannten Fälle reduzieren, z.B. kleinere Anlagen zur Weiterverarbeitung von Rohstahl ausnehmen