Bagatellgrenze für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in der Sozialversicherung auf 100 Euro pro Mitarbeiter anheben und höhere Beträge pauschal verbeitragen, statt aufwändiger monatsgenauer Spitzabrechnungen
pragmatische, einfach handhabbare Lösungen für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gewährleisten