Digitalcheck
Seit Januar 2023 müssen alle Bundesministerien darauf achten, dass neue Gesetze in der Praxis auch digital umsetzbar sind. Digitalisierungshürden wie das persönliche Erscheinen auf dem Amt oder Nachweise in Papierform sollen so vermieden werden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat den gesetzlichen Auftrag zu prüfen, inwieweit die Ressorts die Digitalisierung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen mitgedacht haben. Die Inhalte und Bewertungen des Digitalchecks sind seit April 2023 Teil der NKR-Stellungnahmen und damit öffentlich einsehbar.
Entwickelt wurde der Digitalcheck von der bundeseigenen DigitalService GmbH im Auftrag des Bundeministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Das Verfahren und die Methodik dahinter werden kontinuierlich verbessert. Ziel ist es, dass der Digitalcheck keine bloße Checkliste ist, die lediglich abgehakt wird, sondern dass die grundlegenden Digitalisierungsfragen schon zu Beginn der Erstellung eines Gesetzestexts mitgedacht werden. Um die Verbindlichkeit noch weiter zu erhöhen, hat das BMI auf einen Kabinettbeschluss am 30. August 2023 hingewirkt, der alle Ministerien dazu verpflichtet, jeden neuen Gesetzentwurf auf seine Digitaltauglichkeit zu überprüfen.
So funktioniert der Digitalcheck
Der Digitalcheck besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt, der sogenannten Vorprüfung, wird geschaut, ob das Gesetzesvorhaben überhaupt einen Digitalbezug hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Digitalcheck beendet werden. Liegt ein Digitalbezug vor, können digitale Möglichkeiten den künftigen Regelungsvollzug deutlich vereinfachen. Dann geht es im zweiten Schritt darum, den Gesetzestext so digitaltauglich wie möglich aufzuschreiben. Hierfür stehen den Legistinnen und Legisten ein Fragebogen zum Ankreuzen, eine begleitende Dokumentation sowie unterstützende Methoden wie die Visualisierung zur Verfügung. Auch die Einbeziehung von Expertenwissen aus der Praxis spielt eine große Rolle. Entscheidend ist aber, dass die folgenden fünf Prinzipien über den gesamten Prozess hinweg mitgedacht werden: Digitale Kommunikation sicherstellen, Wiederverwendung von Daten & Standards ermöglichen, Datenschutz & Informationssicherheit gewährleisten, Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden, Automatisierung ermöglichen
Um die Legistinenn und Legisten bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen bestmöglich zu unterstützen, hat der DigitalService ein neues digitales Digitalcheck-Tool entwickelt. Mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt Anleitung ergänzt durch Vorlagen, Praxisbeispielen und Supportangeboten soll der Weg hin zu digitaltauglichen Gesetzen einfacher und schneller werden. Probieren Sie es selbst aus - hier geht es zum Digitalcheck-Tool.
Visualisierung legt Digitalisierungshürden offen
Die Visualisierung des Regelungsvollzugs ist aus Sicht des NKR einer der wichtigsten Bausteine für die erfolgreiche Umsetzung des Digitalchecks. Denn erst durch eine detaillierte grafische Darstellung wird deutlich, wo ein Gesetz in der Praxis auf analoge Grenzen stößt. Deshalb legt der NKR in seiner Prüfung großen Wert darauf, dass die Ministerien die Prozessschritte ihrer Gesetzesvorhaben in einem Flussdiagramm konkret aufschlüsseln. Dadurch wird ersichtlich, welche Daten eine Behörde für welchen Verwaltungsschritt benötigt. Nur wenn ein Ministerium sich genau überlegt, wie der Prozess vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen, der Verwaltung, zu den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft funktioniert, werden Digitalisierungshürden und -chancen sichtbar.
Ein besonders gutes Beispiel für eine gelungene Visualisierung findet sich im Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts aus dem Bundesministerium der Justiz (BMJ). Die NKR-Stellungnahme Nr. 6652 dazu ist öffentlich einsehbar. Weitere Beispiele für Visualisierungen können Sie unseren NKR-Stellungnahmen entnehmen.
Weitere relevanten Informationen rund um den Digitalcheck inklusive Vorlage als interaktives PDF oder als digitales Tool finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).