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Bürokratieentlastungsgesetze

Seit 2015 hat die Bundesregierung vier Bürokratieentlastungsgesetze (BEG) verabschiedet, um Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von unnötigem Aufwand zu befreien. Die Maßnahmen dieser Gesetze zielen darauf ab, Melde- und Dokumentationspflichten zu reduzieren, Prozesse zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat die Gesetzgebung intensiv begleitet und Vorschläge eingebracht, um eine möglichst spürbare Entlastung zu erreichen.

  • BEG I (2015): Die wichtigsten Maßnahmen des ersten Bürokratieentlastungsgesetzes waren die Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete (geschätzte Entlastung von rund 230 Mio. Euro) sowie die Anhebung der Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (Entlastung von rund 500 Mio. Euro).
  • BEG II (2016): Die Maßnahmen des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes umfassten u.a. den Wegfall der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist von sechs bzw. zehn Jahren für bestimmte Lieferscheine (Entlastung von rund 230 Mio. Euro) und die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge (Entlastung von rund 45 Mio. Euro).
  • BEG III (2019): Im Rahmen des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes eingeführt wurden vor allem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Entlastung von rund 550 Mio. Euro) sowie die Vereinfachung der Vorschriften der Abgabeordnung zur elektronischen Archivierung (Entlastung von rund 530 Mio. Euro).
  • BEG IV (2024): Das Vorhaben entlastet die Wirtschaft von jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 944 Mio. Euro. In Bezug auf den Abbau von Bürokratiekosten im engeren Sinn leistet das BEG IV einen Beitrag in Höhe von rund 310,7 Mio. Euro. Zu den Maßnahmen gehören die Senkung von Formerfordernissen im Zivilrecht, die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht sowie die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Außerdem soll eine zentrale Datenbank für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingerichtet werden. Auch mehrere konkrete Vorschläge des NKR hat die Bundesregierung aufgegriffen, insbesondere die Abschaffung der aufwendigen Stichprobenprüfung von Kapitalerträgen bei Bezug der Grundrente im SGB VI.

Im NKR-Jahresbericht von 2024 finden Sie weiterführende Informationen und anschauliche Grafiken.