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Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat

Schwerpunktthema: Rechtsgutachten zur Bündelung im Föderalstaat

Der NKR hat das rechtswissenschaftliche Folgegutachten „Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat“ veröffentlicht. In dem von Prof. Dr. David Roth-Isigkeit (Universität Speyer) verfassten Gutachten werden die im Rahmen des vorangegangenen Gutachtens aufgeworfenen juristischen Fragen umfassend beantwortet – jenem Gutachten, in dem der NKR konkrete Vorschläge zur Optimierung der Aufgabenstrukturen im deutschen Verwaltungsgefüge unterbreitete. Das Folgegutachten verdeutlicht, dass bereits im bestehenden Rechtsrahmen Bündelungen realisierbar sind und skizziert zugleich Ansätze für verfassungsrechtliche Anpassungen.

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Quelle: NKR

Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, stellv. Vorsitzende des NKR und Verwaltungswissenschaftlerin an der Universität Potsdam:

„Jetzt ist klar: Die im vorherigen NKR-Gutachten verschlagenen Bündelungsreformen lassen sich überwiegend ohne Rechtsänderungen umsetzen. Zusätzlich wäre es möglich, mit wenigen gezielten verfassungsrechtlichen Anpassungen weiter voranzukommen, um die öffentliche Verwaltung für zukünftige Herausforderungen zu rüsten. Dazu gehören beispielsweise die Einführung von Experimentierklauseln, die Übertragung von Infrastrukturkompetenzen an den Bund und die Verbesserung der ebenenübergreifenden behördlichen Kooperation. In der neuen Legislaturperiode sollte rasch priorisiert werden, welche Aufgaben sich in welcher Weise für eine Bündelung im Föderalstaat eignen, um zu Entlastungen und Verbesserungen der Vollzugsverwaltung zu gelangen.“

Dorothea Störr-Ritter, Mitglied des NKR, Landrätin a.D. und Berichterstatterin für eine moderne Verwaltung und einen leistungsfähigen Staat:

„Gerade für Länder und Kommunen liegt in der Bündelung und Teilbündelung von Verwaltungsverfahren enormes Potential. Automatisierte Verfahren ohne Ortsbezug und ohne kommunale Gestaltungsmöglichkeit zur Bündelung abzugeben, bedeutet für die Umsetzungsebene dringend benötigte personelle und finanzielle Entlastung. Freisetzung von Ressourcen heißt mehr Freiraum für die Selbstverwaltung und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips. Bestehende rechtliche Hürden sind laut Gutachten im Rahmen der Verfassung überwindbar. Einzig der gemeinsame Wille von Bund, Ländern und Kommunen, Möglichkeiten der Digitalisierung mit strukturellen Reformen zu verknüpfen, ist entscheidend.“

Malte Spitz, Mitglied des NKR und Berichterstatter für eine digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht:

„In Deutschland wird viel zu oft über die Grenzen und was alles nicht möglich ist, geredet. Dabei bieten Digitalisierung und technische Innovationen uns die Chance, Verwaltungsprozesse grundlegend für einen besseren, bürgernahen und digitalen Vollzug neu aufzustellen. Bei Bündelungen auf Bundesebene braucht es einen ‚digital-by-default‘-Ansatz, also einen digitalen Zugang als Regelfall. Das führt zu einer zentral gesteuerten Bearbeitung, bei der externe Datenquellen transparent integriert werden – ein klarer Beleg dafür, was mit dem aktuellen Grundgesetz bereits möglich ist. Jetzt, wo das Gutachten aufzeigt, wie der verfassungsrechtliche Rahmen aussieht und gestaltet werden kann, sind mutige, umfassende politische Entscheidungen möglich. Die neue Legislaturperiode sollte hierfür unbedingt genutzt werden.“