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Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht – Der modulare Einkommensbegriff

Schwerpunktthema: Einkommen digitaltauglich definieren! Ein Schritt zur serviceorientierten Verwaltung.

Graphic Recording zum Gutachten „Einkommen digitaltauglich definieren"
Graphic Recording zum Gutachten „Einkommen digitaltauglich definieren" Quelle: NKR

Die Studie des Nationalen Normenkontrollrats kommt zu dem Ergebnis, dass die Modularisierung des Einkommensbegriffs einen echten Durchbruch für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen bewirken kann. Deswegen steht das Modularisierungskonzept als Schlüssel zum digitaltauglichen Recht in seiner Bedeutung gleichberechtigt neben den anderen wichtigen Bausteinen der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen wie Onlinezugangsgesetz, Registermodernisierung und Unternehmensbasisregister.

Die Studie wurde auf einer hybriden Veranstaltung mit rund 200 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien vorgestellt. Vertreterinnen und Vertreter des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) und des IT-Planungsrats diskutierten über konkrete Lösungsansätze, wie die Digitalisierung der Verwaltung weiter an Fahrt aufnehmen kann. Das Gutachten ist im Auftrag des NKR von der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung msg systems AG erstellt worden.

In verschiedenen behördlichen Angelegenheiten müssen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Daten wie etwa das Einkommen angeben, um staatliche Leistungen zu erhalten. Was dabei unter „dem Einkommen“ verstanden wird, ist von Verfahren zu Verfahren oft sehr unterschiedlich. Das erzeugt nicht nur Unsicherheiten auf Seiten der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern schafft auch zusätzlichen Bearbeitungsaufwand auf Behördenseite.

Landrätin Dorothea Störr-Ritter, Mitglied des NKR: „Im Nationalen Normenkontrollrat sind wir davon überzeugt, dass diese Modularisierung des Einkommensbegriffs einen echten Durchbruch für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen bewirken kann. Jetzt obliegt es der nächsten Bundesregierung, diese Erkenntnisse zu nutzen, damit „Once-Only“ in der breiten Anwendung und damit die moderne bürgerorientierte digitale Verwaltung nicht nur eine Vision bleibt, sondern auch Realität wird.“

Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Stadt Hamburg: „Für Hamburg als diesjähriges Vorsitzland des IT-Planungsrates sind die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Registermodernisierungsgesetz und die Beschleunigung der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen wichtige Schwerpunktthemen. Echte Verfahrensvereinfachungen, die Daten nach dem „Once-Only“-Prinzip erfassen und verfügbar machen, können aber nur gelingen, wenn die zugrundeliegenden Begrifflichkeiten eindeutig und einheitlich verwendet werden. Insofern liefert das Gutachten des NKR grundlegende Erkenntnisse und wertvolle Impulse zur Umsetzung.“

Dr. Martin Hagen, Staatsrat, Freie Hansestadt Bremen: „Im Bremer ELFE Projekt konnte der Kinderzuschlag bislang nicht umgesetzt werden, weil u.a. der Abruf der relevanten Einkommensdaten aufgrund nicht programmierbarer Datenfelder scheitert. Der Einkommensbegriff muss codierbar werden. Gelingen kann das, wie das Gutachten zeigt, durch eine Zerlegung in seine modularen Bestandteile, vergleichbar mit Bausteinen. Auf diese Weise lassen sich passgenaue und einzelfallgerechte Lösungen „bauen“. Mit dem Praxistransfer beginnen wir in Bremen im Themenfeld ‚Familie und Kind‘ jetzt.“

Jan Fries, Staatsrat, Freie Hansestadt Bremen: „Mit einem modularen, digitalisierungstauglichen Einkommensbegriff sehen wir die Chance, Sozialleistungen bürgerfreundlicher zu gestalten. Er befreit von der Last, immer wieder neu zu klären, was als Einkommen anzusehen ist und was nicht. Damit sinkt die Hemmschwelle, Rechtsansprüche geltend zu machen, und das Antragsverfahren ist, weil es einfacher ist, auch weniger sozial selektiv. Außerdem gibt es weniger Rückfragen der Behörden zur Klärung der Einkommen und damit ein kundenfreundlicheres, weil schnelleres und störungsärmeres Verfahren.“

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