Der NKR
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 als unabhängiges Expertengremium eingerichtet, um die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten. Der NKR besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und ist organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) angesiedelt.