Donnerstag, 17. Dezember 2009
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Bericht der Bundesregierung 2009
Stellungnahme des NKR zum Jahresbericht der Bundesregierung 2009
Foto: NKR
Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag gemäß § 7 des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR-Gesetz) jährlich einen Bericht über die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur standardisierten Bürokratiekostenmessung, den Stand des Bürokratiekostenabbaus in den einzelnen Ministerien und die aktuelle Prognose, ob die von der Bundesregierung festgelegten Ziele innerhalb des angegebenen Zeitraums erreicht werden.
Der Nationale Normenkontrollrat nimmt gemäß § 4 Abs. 3 NKR-Gesetz zum jährlichen Bericht der Bundesregierung Stellung, "inwieweit das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht worden ist".
