Newsletter des Nationalen Normenkontrollrates Nr. 1/2018
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Die Bundesregierung hat ihren Jahresbericht 2017 zu Bürokratieabbau und Besserer Rechtsetzung vorgelegt: Erfreulich viel Licht, aber (noch) keine zukunftsweisende Strategie – so stellt sich die Lage zu Beginn der neuen Legislaturperiode dar.
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Die neue Bundesregierung ist wenige Wochen alt. Ein Regierungsprogramm für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung liegt noch nicht vor. Schaut man in den Koalitionsvertrag, finden sich etliche Themen, die Eckpunkte einer Bürokratieentlastungs-Agenda für die Legislaturperiode sein können. Hier einige Highlights aus Sicht des NKR.
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„Haben wir schon immer so gemacht“: Dass eingetretene Pfade nicht immer zu besseren Lösungen führen, zeigt sich auch in der Gesetzgebung. Gerade beim digitalen Wandel ist es so gut wie unmöglich, die Arbeit am Rechtstext an den Beginn des Rechtsetzungsprozesses zu stellen. Beim Modellprojekt „Bezahlen mit Daten“ soll die inhaltliche Konzeptentwicklung der Rechtsetzung vorangestellt werden.
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Die Digitalisierung ist unbestritten ein Schwerpunktthema der neuen Bundesregierung; ‚endlich‘, so möchte man hinzufügen. Über 90 Mal kommt das Wort Digitalisierung im Koalitionsvertrag vor. Voraussetzung jeden digitalen Aufbruchs ist es, dass sich auch Staat und Verwaltung digitalisieren. Ziel müssen, einfachere, nutzerfreundliche und effiziente Verwaltungsangebote für Bürger und Unternehmen sein. Im Koalitionsvertrag finden sich diesbezüglich einige Elemente und Maßnahmen, die es nun mit Leben zu füllen gilt.
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Die Bundesregierung will alle relevanten Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich digitalisieren. Das klappt nur, wenn Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können; am besten nicht immer wieder neu sondern „once only“. Nötig ist ein besseres Datenmanagement. Die Politik muss jetzt ein Registermodernisierungsgesetz auf den Weg bringen.
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Das EU-ex ante-Verfahren wird seit zwei Jahren angewandt mit dem Ziel, bei den Verhandlungen in Brüssel sensibel für die Folgekosten zu sein. So weit, so gut. Nur: es bekommt niemand mit. Das muss sich ändern.
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Impressum
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Nationaler Normenkontrollrat
- Bundeskanzleramt -
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
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Bildnachweise
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Dr. Johannes Ludewig:
Bundesregierung / Steffen Kugler
Gesetzentwurf:
Bundesregierung/Kaßler
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