Mittwoch, 15. Dezember 2010
Der Nationale Normenkontrollrat
Auf Vorschlag der Bundeskanzlerin hat der Bundespräsident am 19. September 2006 erstmals die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates berufen.
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde 2005 zwischen CDU, CSU und SPD die Einrichtung eines Normenkontrollrates vereinbart. Diese Vereinbarung wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung eines Nationalen Normenkontrollrates vom 14. August 2006 umgesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates vom 16. März 2011 wurden in einem weiteren Schritt die Kompetenzen des NKR erweitert (NKR-Gesetz). Künftig müssen die Bundesministerien bei neuen Gesetzentwürfen z.B. umfassend alle Folgekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung ausweisen und dem Nationalen Normenkontrollrat zur Stellungnahme vorlegen.
Auf Vorschlag der Bundeskanzlerin hat der Bundespräsident zehn Mitglieder in den Normenkontrollrat berufen. Vorsitzender ist Dr. Johannes Ludewig.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Eine erneute Berufung ist möglich. Der Rat setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Justiz und Verwaltung zusammen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Zu seiner operativen Unterstützung wurde ein Sekretariat mit Sitz im Bundeskanzleramt eingerichtet. Im Sekretariat arbeiten derzeit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
