Bestand reduzieren
Die Bundesregierung hatte im August 2006 damit begonnen, die Bürokratiekosten aus Informationspflichten aus allen bestehenden Gesetzen zu messen (Bestandsmessung). Für alle bis Ende September 2006 bereits in Kraft getretenen bundesrechtlichen Regelungen wurden dabei die aus Informationspflichten resultierenden Kosten für die Wirtschaft unter Anwendung des Standardkosten-Modells (SKM) ermittelt.
Die Ergebnisse der Bestandsmessung
- ermöglichten erstmals eine Einschätzung der Kosten, die der Wirtschaft durch die Befolgung von Informationspflichten entstehen,
- bildeten eine Grundlage zur Identifizierung von Entlastungspotenzialen und
- ermöglichten die Überwachung des quantitativen Reduzierungsziels.
Der Normenkontrollrat hat den Prozess der Bestandsmessung kritisch begleitet. Durchgeführt hat die Messung das Statistische Bundesamt. Die Wirtschaft wurde in den Messprozess eingebunden und die Ergebnisse der Bestandsmessung wurden transparent gemacht. Das Statistische Bundesamt hat hierfür im Internet die sog. SKM-Datenbank zur Verfügung gestellt. Hier können die Beteiligten und interessierten Verbände Einblick in die ermittelten Ergebnisse nehmen.
Die bis Ende 2008 durchgeführte Bestandsmessung der bundesrechtlichen Informationspflichten der Wirtschaft ergab eine jährliche Belastung der deutschen Wirtschaft in Höhe von rund 50 Mrd. Euro.
Auf der Grundlage der Messergebnisse der Bestandmessung hat die Bundesregierung in einem zweiten Schritt entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratiekosten erarbeitet. Ziel ist es, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken.
Bislang wurden rund 22 Prozent abgebaut. Um die noch ausstehende Entlastung zu realisieren, hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Der Normenkontrollrat wird diese Maßnahmen prüfen, sobald entsprechende Gesetzentwürfe mit Berechnungen vorliegen.
